- c)
- unbemannte „Luftfahrzeuge“ und „Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip leichter-als-Luft“ sowie zugehörige Ausrüstung wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- 1.
- „UAV“, ferngelenkte Flugkörper (remotely piloted air vehicles – RPVs), autonome programmierbare Fahrzeuge und „Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip leichter-als-Luft“,
- 2.
- Startgeräte, Bergungsausrüstung und unterstützende Bodengeräte,
- 3.
- Ausrüstung für die Steuerung;
- d)
- Triebwerke und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
- e)
- Einrichtungen für die Luftbetankung besonders konstruiert oder geändert für eines der Folgenden und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- 1.
- „Luftfahrzeuge“ erfasst von 0010a oder
- 2.
- unbemannte „Luftfahrzeuge“ erfasst von 0010c;
- f)
- Bodengeräte besonders entwickelt für die von Unternummer 0010a erfassten „Luftfahrzeuge“ oder für die von Unternummer 0010d erfassten Triebwerke;
- Anmerkung 1:
- Unternummer 0010f erfasst Ausrüstung zum Druckbetanken und Ausrüstung konstruiert zur Erleichterung von Operationen in begrenzten Abschnitten, einschließlich der an Bord eines Schiffes befindlichen Ausrüstungen.
- Anmerkung 2:
- Unternummer 0010f erfasst nicht:
- 1.
- Schleppstangen,
- 2.
- Schutzmatten und Abdeckungen,
- 3.
- Leitern, Treppen und Plattformen,
- 4.
- Unterlegkeile, Verankerungen und Verzurrungsausrüstung;
- g)
- Lebenserhaltungsgeräte für die Flugbesatzung, Sicherheitsausrüstung für die Flugbesatzung und andere Einrichtungen für den Notausstieg, die nicht von Unternummer 0010a erfasst werden, besonders konstruiert für die von Unternummer 0010a erfassten „Luftfahrzeuge“;
- Anmerkung:
- Unternummer 0010g erfasst keine Helme für Flugbesatzungen, die nicht mit von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasster Ausrüstung ausgestattet sind und keine Montagen oder Halterungen hierfür aufweisen.
- h)
- Fallschirme, Para-Gleiter und zugehörige Ausrüstung, wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- 1.
- Fallschirme soweit nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst,
- 2.
- Para-Gleiter,
- 3.
- Ausrüstung, besonders konstruiert für Fallschirmspringer, die aus großer Höhe abspringen (z. B. Anzüge, Spezialhelme, Atemgeräte, Navigationsausrüstung);
- i)
- Geräte für das gesteuerte Entfalten oder automatische Lenksysteme konstruiert für Fallschirmlasten.
- Anmerkung 1:
- Unternummer 0010a erfasst nicht „Luftfahrzeuge“ und „Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip leichter-als-Luft“, oder Varianten dieser „Luftfahrzeuge“, besonders konstruiert für militärische Zwecke und mit allen folgenden Eigenschaften: