- g)
- Flugsimulatoren einschließlich der für das Training von Piloten oder Astronauten ausgelegten Zentrifugen,
- h)
- Radartrainer,
- i)
- Instrumentenflug-Übungsgeräte,
- j)
- Navigations-Übungsgeräte,
- k)
- Übungsgeräte für den Flugkörperstart,
- l)
- Zieldarstellungsgeräte,
- m)
- Drohnen,
- n)
- Waffen-Übungsgeräte,
- o)
- Geräte für Übungen mit unbemannten „Luftfahrzeugen“,
- p)
- bewegliche Übungsgeräte,
- q)
- Übungsausrüstung für militärische Bodenoperationen.
- Anmerkung 1:
- Nummer 0014 schließt Systeme zur Bilderzeugung (image generating) oder zum Dialog mit der Umgebung für Simulatoren ein, sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind.
- Anmerkung 2:
- Nummer 0014 erfasst nicht besonders konstruierte Ausrüstung für das Training im Umgang mit Jagd- und Sportwaffen.
- 0015
- Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegenmaßnahmen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
- a)
- Aufzeichnungsgeräte und Bildverarbeitungsausrüstung;
- b)
- Kameras, fotografische Ausrüstung und Filmverarbeitungsausrüstung;
- c)
- Bildverstärkerausrüstung;
- d)
- Infrarot- oder Wärmebildausrüstung;
- e)
- Kartenbildradar-Sensorausrüstung;
- f)
- Ausrüstung für Gegenmaßnahmen (ECM) und zum Schutz vor Gegenmaßnahmen (ECCM) für die von den Unternummern 0015a bis 0015e erfasste Ausrüstung.
- Anmerkung:
- Unternummer 0015f schließt Ausrüstung ein, die konstruiert ist zur Beeinträchtigung des Betriebs oder der Wirksamkeit militärischer Bildsysteme oder zur Reduzierung solcher Beeinträchtigungen auf ein Minimum.
- Anmerkung:
- Nummer 0015 erfasst nicht „Bildverstärkerröhren der ersten Generation“ oder Ausrüstung, die besonders konstruiert ist für den Einsatz von „Bildverstärkerröhren der ersten Generation“.Ergänzende Anmerkung:Für Waffenzielgeräten mit „Bildverstärkerröhren der ersten Generation“ siehe Unternummern 0001d, 0002c und 0005a.
- 0016
- Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse, die besonders konstruiert sind für eine der von Nummer 0001, 0002, 0003, 0004, 0006, 0009, 0010, 0012 oder 0019 erfassten Waren.
- Anmerkung 1:
- Nummer 0016 erfasst unfertige Erzeugnisse, wenn sie anhand von Materialzusammensetzung, Geometrie oder Funktion bestimmt werden können.
- Anmerkung 2:
- Nummer 0016 schließt Mischungen von „energetischen Materialien“ ein, die formuliert sind für die Herstellung von Treibladungspulver. Andere Mischungen von „energetischen Materialien“ siehe Nummer 0008.
- 0017
- Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Materialien und „Bibliotheken“ wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür: