a)
Tauch-​ und Unterwasserschwimmgeräte, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, wie folgt:
1.
unabhängige Kreislauftauchgeräte mit geschlossener und halbgeschlossener Atemlufterneuerung,
2.
Unterwasserschwimmgeräte, besonders konstruiert für die Verwendung mit den von Unternummer 0017a1 erfassten Tauchgeräten;
Ergänzende Anmerkung:Siehe auch Unternummer 8A002q des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung.
b)
Bauausrüstung, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
c)
Halterungen (fittings), Beschichtungen und Behandlungen für die Unterdrückung von Signaturen, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
d)
Ausrüstung für technische Betreuung, besonders konstruiert für den Einsatz in einer Kampfzone;
e)
„Roboter“, „Roboter“ steuerungen und „Roboter“-„Endeffektoren“ mit einer der folgenden Eigenschaften:
1.
besonders konstruiert für militärische Zwecke,
2.
ausgestattet mit Mitteln zum Schutz der Hydraulikleitungen gegen Beschädigungen von außen durch umherfliegende Munitionssplitter (z. B. selbstdichtende Leitungen) und konstruiert für die Verwendung von Hydraulikflüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 839 K (566 °C) oder
3.
besonders konstruiert oder ausgelegt für einen Einsatz in einer EMP-​Umgebung (EMP = elektromagnetischer Impuls);Technische Anmerkung:Der Begriff elektromagnetischer Impuls bezieht sich nicht auf eine unbeabsichtigte Störbeeinflussung, die
durch elektromagnetische Abstrahlung nahe gelegener Ausrüstung (z. B. Maschinenanlagen, Vorrichtungen oder Elektronik) oder Blitzschlag verursacht wird.
f)
„Bibliotheken“, besonders entwickelt oder geändert für militärische Zwecke in Verbindung mit Systemen, Ausrüstung oder Bestandteilen, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst werden bzw. wird;
g)
Nukleare Energieerzeugungs-​ oder Antriebsausrüstung, nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst, besonders konstruiert für militärische Zwecke, sowie besonders für militärische Zwecke konstruierte oder 'geänderte' Bestandteile;
Anmerkung:
Unternummer 0017g schließt „Kernreaktoren“ ein.
h)
Ausrüstung und Material, beschichtet oder behandelt für die Unterdrückung von Signaturen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst;
Anmerkung:
Unternummer 0017h erfasst nicht einzelne Erzeugnisse aus vorgenanntem Material einschließlich Bekleidung, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
i)
Simulatoren, besonders konstruiert für militärische „Kernreaktoren“;
j)
mobile Werkstätten, besonders konstruiert oder ,geändert‘ zur Instandhaltung militärischer Ausrüstung;
k)
mobile Stromerzeugeraggregate, besonders konstruiert oder ,geändert‘ für militärische Zwecke;