- l)
- intermodale ISO-Container oder abnehmbare Fahrzeugkörper (d. h. Wechselaufbauten), besonders konstruiert oder ,geändert‘ für militärische Zwecke;Technische Anmerkung:,Besonders konstruiert für militärische Zwecke‘ im Sinne von Unternummer 0017l ist die Ausstattung mit einer der folgenden militärspezifischen Eigenschaften:
- a)
- Schutz gegen EMP (EMP = elektromagnetischer Impuls),
- b)
- ABC-Schutz,
- c)
- Beschichtung zur Signaturunterdrückung (Infrarot oder Radar) oder
- d)
- ballistischer Schutz.
- m)
- Fähren, nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst, Brücken und Pontons, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
- n)
- Testmodelle, die besonders konstruiert sind für die „Entwicklung“ der von Nummer 0004, 0006, 0009 oder 0010 erfassten Waren;
- o)
- „Laser“schutzausrüstung (z. B. Schutzeinrichtungen für Augen oder Schutzeinrichtungen für Sensoren), besonders konstruiert für militärische Zwecke;
- p)
- „Brennstoffzellen“, nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst, besonders konstruiert oder ,geändert‘ für militärische Zwecke.
- 1.
- nicht belegt.
- 2.
- ,geändert‘ im Sinne von Nummer 0017 bedeutet eine bauliche, elektrische, mechanische oder sonstige Änderung, die eine nichtmilitärische Ausrüstung mit militärischen Eigenschaften ausstattet, so dass die Ausrüstung gleich‑
- wertig zu einer für militärische Zwecke besonders konstruierten Ausrüstung ist.
- 0018
- ,Herstellung‘sausrüstung, Umweltprüfeinrichtungen und Bestandteile wie folgt:
- a)
- besonders konstruierte oder geänderte Ausrüstung für die ,Herstellung‘ der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
- b)
- nicht anderweitig erfasste besonders konstruierte Umweltprüfeinrichtungen für die Zulassungs- und Eignungsprüfung der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders konstruierte Ausrüstung hierfür.
- Anmerkung:
- Unternummern 0018a und 0018b schließen folgende Ausrüstung ein:
- a)
- kontinuierlich arbeitende Nitrieranlagen,
- b)
- Prüfzentrifugen mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Antrieb durch einen oder mehrere Motoren mit einer Gesamtnennleistung größer als 298 kW,
- 2.
- Nutzlast größer/gleich 113 kg oder
- 3.
- Ausübung einer Zentrifugalbeschleunigung von mindestens 8 g auf eine Nutzlast größer/gleich 91 kg (g = Erdbeschleunigung [9,81 m/s]),
- c)
- Trockenpressen,
- d)
- Schneckenstrangpressen, besonders konstruiert oder geändert für militärische „Explosivstoffe“,