e)
Schneidmaschinen zum Ablängen stranggepresster „Treibstoffe“,
f)
Dragierkessel (Taumelmischer) mit Durchmessern größer/gleich 1,85 m und einem Produktionsvermögen größer als 227 kg,
g)
Stetigmischer für Fest„treibstoffe“,
h)
Strahlmühlen (fluid energy mills) zum Zerkleinern oder Mahlen der Bestandteile von militärischen „Explosivstoffen“,
i)
Ausrüstung zur Erzeugung von Kugelform mit einheitlicher Partikelgröße bei den in Unternummer 0008c8 aufgeführten Metallpulvern,
j)
Konvektionsströmungskonverter (convection current converters) für die Konversion der in Unternummer 0008c3 aufgeführten Stoffe.
0019
Strahlenwaffen-​Systeme, zugehörige Ausrüstung, Ausrüstung für Gegenmaßnahmen oder Versuchsmodelle wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a)
„Laser“-​Systeme, besonders konstruiert für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts;
b)
Teilchenstrahl-​Systeme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts;
c)
energiereiche Hochfrequenzsysteme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts;
d)
Ausrüstung, besonders konstruiert für die Entdeckung, Identifizierung oder Abwehr der von Unternummer 0019a, 0019b oder 0019c erfassten Systeme;
e)
physische Versuchsmodelle und zugehörige Dokumentation für die von Nummer 0019 erfassten Systeme, Ausrüstung und Bestandteile;
f)
„Laser“-​Systeme, besonders konstruiert, um eine dauerhafte Erblindung bei einer Beobachtung ohne vergrößernde Optik zu verursachen, d. h. bei einer Beobachtung mit bloßem Auge oder mit korrigierender Sehhilfe.
Anmerkung 1:
Von Nummer 0019 erfasste Strahlenwaffensysteme schließen Systeme ein, deren Leistungsfähigkeit bestimmt wird durch den kontrollierten Einsatz von
a)
„Lasern“ mit einer Energie, die eine mit herkömmlicher Munition vergleichbare Vernichtungswirkung erreichen,
b)
Teilchenbeschleunigern, die einen geladenen oder ungeladenen Strahl mit Vernichtungswirkung aussenden, oder
c)
Hochfrequenzsendern mit hoher Impulsenergie oder hoher Durchschnittsenergie, die ein ausreichend starkes Feld erzeugen, um elektronische Schaltungen in einem entfernt liegenden Ziel außer Betrieb zu setzen.
Anmerkung 2:
Nummer 0019 schließt folgende Ausrüstung ein, sofern sie besonders konstruiert ist für Strahlenwaffensysteme:
a)
Geräte für die Erzeugung von Primärenergie, Energiespeicher, Schaltvorrichtungen, Geräte für die Energiekonditionierung und Geräte für die Handhabung von Treibstoffen,
b)
Zielerfassungs-​ und Zielverfolgungssysteme,
c)
Systeme für die Auswertung der Schadenswirkung, Zerstörung oder Einsatzunterbrechung,
d)
Geräte für die Strahllenkung, -​ausbreitung und -​ausrichtung,
e)
Geräte für die rasche Strahlschwenkung zur schnellen Bekämpfung von Mehrfachzielen,