l)
intermodale ISO-​Container oder abnehmbare Fahrzeugkörper (d. h. Wechselaufbauten), besonders konstruiert oder ,geändert‘ für militärische Zwecke;Technische Anmerkung:,Besonders konstruiert für militärische Zwecke‘ im Sinne von Unternummer 0017l ist die Ausstattung mit einer der folgenden militärspezifischen Eigenschaften:
a)
Schutz gegen EMP (EMP = elektromagnetischer Impuls),
b)
ABC-​Schutz,
c)
Beschichtung zur Signaturunterdrückung (Infrarot oder Radar) oder
d)
ballistischer Schutz.
m)
Fähren, nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst, Brücken und Pontons, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
n)
Testmodelle, die besonders konstruiert sind für die „Entwicklung“ der von Nummer 0004, 0006, 0009 oder 0010 erfassten Waren;
o)
„Laser“schutzausrüstung (z. B. Schutzeinrichtungen für Augen oder Schutzeinrichtungen für Sensoren), besonders konstruiert für militärische Zwecke;
p)
„Brennstoffzellen“, nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst, besonders konstruiert oder ,geändert‘ für militärische Zwecke.
Technische Anmerkungen:
1.
nicht belegt.
2.
,geändert‘ im Sinne von Nummer 0017 bedeutet eine bauliche, elektrische, mechanische oder sonstige Änderung, die eine nichtmilitärische Ausrüstung mit militärischen Eigenschaften ausstattet, so dass die Ausrüstung gleich‑
wertig zu einer für militärische Zwecke besonders konstruierten Ausrüstung ist.
0018
,Herstellung‘sausrüstung, Umweltprüfeinrichtungen und Bestandteile wie folgt:
a)
besonders konstruierte oder geänderte Ausrüstung für die ,Herstellung‘ der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
b)
nicht anderweitig erfasste besonders konstruierte Umweltprüfeinrichtungen für die Zulassungs-​ und Eignungsprüfung der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders konstruierte Ausrüstung hierfür.
Technische Anmerkung:,Herstellung‘ im Sinne der Nummer 0018 schließt die Konstruktion, den Test, die Fertigung, die Erprobung und die Prüfung ein.
Anmerkung:
Unternummern 0018a und 0018b schließen folgende Ausrüstung ein:
a)
kontinuierlich arbeitende Nitrieranlagen,
b)
Prüfzentrifugen mit einer der folgenden Eigenschaften:
1.
Antrieb durch einen oder mehrere Motoren mit einer Gesamtnennleistung größer als 298 kW,
2.
Nutzlast größer/gleich 113 kg oder
3.
Ausübung einer Zentrifugalbeschleunigung von mindestens 8 g auf eine Nutzlast größer/gleich 91 kg (g = Erdbeschleunigung [9,81 m/s]),
c)
Trockenpressen,
d)
Schneckenstrangpressen, besonders konstruiert oder geändert für militärische „Explosivstoffe“,