Frequenzverordnung

Eingangsformel Auf Grund des § 53 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der von Frequenzzuweisungen betroffenen Kreise:
§ 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Zuweisung von Frequenzbereichen an einzelne Funkdienste und an andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen für die Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Inhalt der Frequenzzuweisungstabelle (1) Die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik Deutschland werden in einer Frequenzzuweisungstabelle (Teil A der Anlage) dargestellt. Diese enthält die Zuweisung der Frequenzbereiche an einzelne Funkdienste und an andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen sowie Bestimmungen über die Frequenznutzungen und darauf bezogene nähere Festlegungen.
(2) Die Zuweisung eines Frequenzbereichs ist die Eintragung in die Frequenzzuweisungstabelle zum Zwecke der Benutzung dieses Bereichs durch einen oder mehrere Funkdienste oder durch andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen.
(3) Nutzungsbestimmungen im Sinne des Absatzes 1 können Folgendes enthalten:
1.
Zuweisungen an Funkdienste in Teilen der Bezugsfrequenzbereiche;
2.
Festlegungen über die Art der Funkanwendung eines Funkdienstes einschließlich Angaben technischer oder betrieblicher Art;
3.
Ergänzungen zur Festlegung der zivilen oder militärischen Nutzung und
4.
Festlegungen über andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen.
§ 3 Aufbau der Frequenzzuweisungstabelle (1) Die Frequenzzuweisungstabelle besteht aus den folgenden Teilen:
Teil A
Frequenzzuweisungen und Nutzungsbestimmungen;
Teil B
Erläuterung der Nutzungsbestimmungen;
1.
Internationale Nutzungsbestimmungen;
2.
Nationale Nutzungsbestimmungen.
(2) Die Frequenzzuweisungstabelle ist in ihrem Teil A in die folgenden vier Spalten unterteilt:
Spalte 1
fortlaufende Nummerierung der Einträge;
Spalte 2
Frequenzbereich (in kHz, MHz oder GHz); zusätzlich gegebenenfalls ergänzende Buchstaben und Ziffern, die Nutzungsbestimmungen bezeichnen, soweit diese sich auf den gesamten Frequenzbereich beziehen;
Spalte 3
Zuweisung der Frequenzbereiche an einen oder mehrere Funkdienste; zusätzlich gegebenenfalls ergänzende Buchstaben und Ziffern, die Nutzungsbestimmungen bezeichnen, die einem bestimmten Funkdienst zuzuordnen sind;
Spalte 4
Hinweise zur Nutzung des Frequenzbereichs (zivile [ziv.] oder militärische [mil.] oder gemeinsame zivil-​militärische [ziv., mil.] Nutzung).
(3) Die Funkdienste werden nach primären und sekundären Funkdiensten unterschieden; sie sind in Spalte 3 im Teil A der Tabelle wie folgt gekennzeichnet:
Primärer Funkdienst:
Schreibweise in Großbuchstaben,z. B. FESTER FUNKDIENST