- Navigationsfunkdienst zum Zwecke des sicheren Führens von Luftfahrzeugen;
- 8.
- Flugnavigationsfunkdienst über SatellitenNavigationsfunkdienst über Satelliten, bei dem die Erdfunkstellen sich an Bord von Luftfahrzeugen befinden;
- 9.
- FunkdienstGesamtheit der Funknutzungen, deren Verwendungszweck ein wesentliches gemeinsames Merkmal besitzt;
- 10.
- IntersatellitenfunkdienstFunkdienst für Funkverbindungen zwischen künstlichen Satelliten;
- 11.
- ISM-AnwendungNutzung elektromagnetischer Wellen durch Geräte oder Vorrichtungen für die Erzeugung und lokale Nutzung von Hochfrequenzenergie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke, die nicht Funkanwendung ist;
- 12.
- Mobiler FlugfunkdienstMobilfunkdienst zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen, an dem auch Funkstellen auf Überlebensfahrzeugen teilnehmen dürfen; Funkbaken zur Kennzeichnung der Notposition dürfen auf festgelegten Notfrequenzen ebenfalls an diesem Funkdienst teilnehmen;
- 13.
- Mobiler Flugfunkdienst (OR)Mobiler Flugfunkdienst (Off-Route), der für den Funkverkehr, einschließlich des Verkehrs zur Flugkoordinierung, vorwiegend außerhalb von nationalen oder internationalen zivilen Luftverkehrsrouten vorgesehen ist;
- 14.
- Mobiler Flugfunkdienst (R)Mobiler Flugfunkdienst (Route), der dem die Sicherheit und Regelmäßigkeit der Flüge betreffenden Funkverkehr vorwiegend auf nationalen oder internationalen zivilen Luftverkehrsrouten vorbehalten ist;
- 15.
- Mobiler Flugfunkdienst über SatellitenMobilfunkdienst über Satelliten, bei dem die mobilen Erdfunkstellen sich an Bord von Luftfahrzeugen befinden; Funkstellen auf Überlebensfahrzeugen und Funkbaken zur Kennzeichnung der Notposition dürfen ebenfalls an diesem Funkdienst teilnehmen;
- 16.
- Mobiler Flugfunkdienst über Satelliten (OR)Mobiler Flugfunkdienst über Satelliten (Off-Route), der für den Funkverkehr, einschließlich des Verkehrs für die Flugkoordinierung, vorwiegend außerhalb von nationalen und internationalen zivilen Luftverkehrsrouten vorgesehen ist;
- 17.
- Mobiler Flugfunkdienst über Satelliten (R)Mobiler Flugfunkdienst über Satelliten (Route), der dem die Sicherheit und Regelmäßigkeit der Flüge betreffenden Funkverkehr vorwiegend auf nationalen oder internationalen zivilen Luftverkehrsrouten vorbehalten ist;
- 18.
- Mobiler LandfunkdienstMobilfunkdienst zwischen ortsfesten und mobilen Landfunkstellen oder zwischen mobilen Landfunkstellen;
- 19.
- Mobiler Landfunkdienst über SatellitenMobilfunkdienst über Satelliten, bei dem die mobilen Erdfunkstellen sich an Land befinden;
- 20.
- Mobiler SeefunkdienstMobilfunkdienst zwischen Küstenfunkstellen und Seefunkstellen oder zwischen Seefunkstellen oder zwischen zugeordneten Funkstellen für den Funkverkehr an Bord; Funkstellen auf Überlebensfahrzeugen und Funkbaken zur Kennzeichnung der Notposition dürfen ebenfalls an diesem Funkdienst teilnehmen;
- 21.
- Mobiler Seefunkdienst über SatellitenMobilfunkdienst über Satelliten, bei dem die mobilen Erdfunkstellen sich an Bord von Seefahrzeugen befinden; Funkstellen auf Überlebensfahrzeugen und Funkbaken zur Kenn‑