Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung,
6.
sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind,
7.
Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht sowie
8.
Vorschriften der betrieblichen Haftung.