- 1.
eine Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe (§ 10),
- 2.
einen Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes,
- 3.
die Angabe der Warenklasse, in die das Design einzuordnen ist (§ 9),
- 4.
die Angabe eines Vertreters (§ 6 Absatz 4),
- 5.
die Angabe des Entwerfers (§ 6 Absatz 5),
- 6.
eine Erklärung, dass die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung desselben Designs oder eine Ausstellungspriorität in Anspruch genommen wird (§ 11), und
- 7.
die unverbindliche Erklärung des Anmelders, ob ein Interesse an der Vergabe von Lizenzen besteht.