§ 10 DaTraGebV - Höhe der Gebühr für Schulungen
§ 10 Höhe der Gebühr für Schulungen Die Grundgebühr für eine Schulung beträgt 600 Euro. Das Forschungsdatenzentrum kann für zusätzliche Module eine Zusatzgebühr von jeweils 300 Euro verlangen. Das Forschungsdatenzentrum informiert die Antragsteller im Vorfeld über die Art der Schulungen und die Höhe der entsprechenden Gebühren.