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§ 7 DaTraGebV - Höhe der Gebühr bei Ablehnung eines Antrags
Stand 20.08.2020
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§ 7 Höhe der Gebühr bei Ablehnung eines Antrags
(1) Wird ein Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, beträgt die Gebühr 100 Euro.
(2) Wird ein Antrag aus inhaltlichen Gründen abgelehnt, beträgt die Gebühr 150 Euro pro geprüften Jahrgang.