§ 23a EEG 2021 - Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.