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§ 23a EEG 2021 - Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Stand 22.04.2021
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§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.