§ 36a EEG 2021 - Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
§ 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.