§ 36a EEG 2021 - Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
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§ 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an LandDie Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.