§ 36c EEG 2021 - Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
Teilen
§ 36c Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an LandDie Bundesnetzagentur schließt Gebote für Windenergieanlagen an Land nach § 33 von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn sie für eine in dem Gebot angegebene Windenergieanlage an Land bereits einen Zuschlag erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist.