§ 37a EEG 2021 - Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments
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§ 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten SegmentsDie Höhe der Sicherheit nach § 31 bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Die Sicherheit verringert sich auf 25 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, wenn das Gebot einen Nachweis nach § 37 Absatz 2 Satz 2 enthält.
Diskussion zu § 37a EEG 2021
LX
07.07.2025 13:49
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