§ 38g EEG 2021 - Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 1 endet der Zeitraum mit dem Ablauf des 252. auf die öffentliche Bekanntgabe des Zuschlags folgenden Kalendermonats.