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§ 39a EEG 2021 - Sicherheiten für Biomasseanlagen
Stand 22.04.2021
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§ 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Biomasseanlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 60 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.