§ 39c EEG 2021 - Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen
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§ 39c Ausschluss von Geboten für BiomasseanlagenDie Bundesnetzagentur schließt Gebote für Biomasseanlagen von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn sie für eine in dem Gebot angegebene Biomasseanlage bereits einen Zuschlag erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist.