§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2015 in Kraft. § 3 Absatz 4 und 5 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.
Diskussion zu § 4 GewAnzV
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09.07.2025 16:04
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