§ 4 FATCA-USA-UmsV - Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht
§ 4 Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts können die Verpflichtungen aus dieser Verordnung nicht umgangen werden. § 42 der Abgabenordnung gilt entsprechend.