§ 4 FATCA-USA-UmsV - Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht
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§ 4 Verhinderung der Umgehung der MeldepflichtDurch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts können die Verpflichtungen aus dieser Verordnung nicht umgangen werden. § 42 der Abgabenordnung gilt entsprechend.