Open user menu
§ 25 SAG - Genehmigungserfordernis
Stand 10.09.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 25 Genehmigungserfordernis
Eine Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung darf nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Antrag des übergeordneten Unternehmens der Gruppe abgeschlossen werden.