- 1.
der Nummer VI des Anhangs der Richtlinie für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Kaltwasserzähler,
- 2.
der Nummer 6 des Anhangs der Richtlinie für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Reifendruckmessgeräte für Kraftfahrzeugreifen,
- 3.
des Kapitels I, Buchstabe B Nummer 9.2, des Kapitels II Nummer 8 und des Kapitels III Nummer 7 des Anhangs der Richtlinie 71/318/EWG für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Gaszähler,
- 4.
der Nummern 10.2 und 11 des Anhangs der Richtlinie 73/362/EWG für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Längenmaße,
- 5.
der Nummer VI des Anhangs der Richtlinie für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Wasserzähler – Kaltwasser,
- 6.
der Nummer 11 des Kapitels IV des Anhangs der Richtlinie 75/410/EWG für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Förderbandwaagen,
- 7.
Kapitel V des Anhangs der Richtlinie 76/891/EWG für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Elektrizitätszähler,
- 8.
Nummer 7 des Anhangs der Richtlinie 77/95/EWG für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Fahrpreisanzeiger,
- 9.
Nummer 3.2 des Anhangs der Richtlinie für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Volumenmessanlagen für Flüssigkeiten,
- 10.
Nummer 8 des Kapitels IV des Anhangs der Richtlinie 78/1031/EWG für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Kontroll- und Sortierwaagen,
- 11.
Nummer VI des Anhangs der Richtlinie für die unter diese Richtlinie fallenden EG-Wasserzähler – Warmwasser.