Open user menu
§ 36 MessEV - Durchführung der Eichung
Stand 15.06.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 36 Durchführung der Eichung
Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung (§ 37) und dem Aufbringen der Eichkennzeichen auf dem Messgerät (§ 38).