den Fassung sind erstmals auf oberste Vertretungen anzuwenden, die ab dem 27. Juli 2022 einberufen werden.
Anlage 1 Einteilung der Risiken nach Sparten (Fundstelle: BGBl. I 2015, 555 - 556)

1.
Unfall
a)
Summenversicherung
b)
Kostenversicherung
c)
kombinierte Leistungen
d)
Personenbeförderung
2.
Krankheit
a)
Tagegeld
b)
Kostenversicherung
c)
kombinierte Leistungen
3.
Landfahrzeug-​Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)Sämtliche Schäden an:
a)
Kraftfahrzeugen
b)
Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb
4.
Schienenfahrzeug-​KaskoSämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen
5.
Luftfahrzeug-​KaskoSämtliche Schäden an Luftfahrzeugen
6.
See-, Binnensee-​ und Flussschifffahrts-​KaskoSämtliche Schäden an:
a)
Flussschiffen
b)
Binnenseeschiffen
c)
Seeschiffen
7.
Transportgüter
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel
8.
Feuer-​ und ElementarschädenSämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:
a)
Feuer
b)
Explosion
c)
Sturm
d)
andere Elementarschäden außer Sturm
e)
Kernenergie
f)
Bodensenkungen und Erdrutsch
9.
Hagel-​, Frost-​ und sonstige SachschädenSämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht von Nummer 8 erfasst sind
10.
Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
a)
Kraftfahrzeughaftpflicht
b)
Haftpflicht aus Landtransporten
c)
sonstige
11.
LuftfahrzeughaftpflichtHaftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt
12.
See-, Binnensee-​ und FlussschifffahrtshaftpflichtHaftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt
13.
Allgemeine HaftpflichtAlle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen
14.
Kredit