den Fassung sind erstmals auf oberste Vertretungen anzuwenden, die ab dem 27. Juli 2022 einberufen werden.
Anlage 1 Einteilung der Risiken nach Sparten (Fundstelle: BGBl. I 2015, 555 - 556)
- 1.
- Unfall
- a)
- Summenversicherung
- b)
- Kostenversicherung
- c)
- kombinierte Leistungen
- d)
- Personenbeförderung
- 2.
- Krankheit
- a)
- Tagegeld
- b)
- Kostenversicherung
- c)
- kombinierte Leistungen
- 3.
- Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)Sämtliche Schäden an:
- a)
- Kraftfahrzeugen
- b)
- Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb
- 4.
- Schienenfahrzeug-KaskoSämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen
- 5.
- Luftfahrzeug-KaskoSämtliche Schäden an Luftfahrzeugen
- 6.
- See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-KaskoSämtliche Schäden an:
- a)
- Flussschiffen
- b)
- Binnenseeschiffen
- c)
- Seeschiffen
- 7.
- Transportgüter
- Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel
- 8.
- Feuer- und ElementarschädenSämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:
- a)
- Feuer
- b)
- Explosion
- c)
- Sturm
- d)
- andere Elementarschäden außer Sturm
- e)
- Kernenergie
- f)
- Bodensenkungen und Erdrutsch
- 9.
- Hagel-, Frost- und sonstige SachschädenSämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht von Nummer 8 erfasst sind
- 10.
- Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
- a)
- Kraftfahrzeughaftpflicht
- b)
- Haftpflicht aus Landtransporten
- c)
- sonstige
- 11.
- LuftfahrzeughaftpflichtHaftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt
- 12.
- See-, Binnensee- und FlussschifffahrtshaftpflichtHaftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt
- 13.
- Allgemeine HaftpflichtAlle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen
- 14.
- Kredit