- a)
- allgemeine Zahlungsunfähigkeit
- b)
- Ausfuhrkredit
- c)
- Abzahlungsgeschäfte
- d)
- Hypothekendarlehen
- e)
- landwirtschaftliche Darlehen
- 15.
- Kaution
- 16.
- Verschiedene finanzielle Verluste
- a)
- Berufsrisiken
- b)
- ungenügende Einkommen (allgemein)
- c)
- Schlechtwetter
- d)
- Gewinnausfall
- e)
- laufende Unkosten allgemeiner Art
- f)
- unvorhergesehene Geschäftsunkosten
- g)
- Wertverluste
- h)
- Miet- oder Einkommensausfall
- i)
- indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten
- j)
- nichtkommerzielle Geldverluste
- k)
- sonstige finanzielle Verluste
- 17.
- Rechtsschutz
- 18.
- Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden
- a)
- auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort
- b)
- unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen
- 19.
- Leben(soweit nicht unter den Nummern 20 bis 24 aufgeführt)
- 20.
- Heirats- und Geburtenversicherung
- 21.
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- 22.
- Tontinengeschäfte
- 23.
- Kapitalisierungsgeschäfte
- 24.
- Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
- 25.
- Pensionsfondsgeschäfte
Anlage 2 Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird (Fundstelle: BGBl. I 2015, 557)
Umfasst die Zulassung zugleich
- 1.
- Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 3, 7 und 10 Buchstabe a, so wird sie unter der Bezeichnung „Kraftfahrtversicherung“ erteilt;
- 2.
- Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 4, 6, 7 und 12, so wird sie unter der Bezeichnung „See- und Transportversicherung“ erteilt;
- 3.
- Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 5, 7 und 11, so wird sie unter der Bezeichnung „Luftfahrtversicherung“ erteilt;
- 4.
- die Nummern 8 und 9, so wird sie unter der Bezeichnung „Feuer- und andere Sachschäden“ erteilt;
- 5.
- die Nummern 10 bis 13, so wird sie unter der Bezeichnung „Haftpflicht“ erteilt;
- 6.
- die Nummern 14 und 15, so wird sie unter der Bezeichnung „Kredit und Kaution“ erteilt;
- 7.
- die Nummern 1, 3 bis 13 und 16, so wird sie unter der Bezeichnung „Schaden- und Unfallversicherung“ erteilt.
Anlage 3 Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) (Fundstelle: BGBl. I 2015, 558 - 559)
- 1.
- Berechnung der Basissolvabilitätskapitalanforderung (BSCR)