§ 16 EinSiG - Forderungsübergang bei Entschädigung
Teilen
§ 16 Forderungsübergang bei EntschädigungSoweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.
Diskussion zu § 16 EinSiG
LX
15.07.2025 10:30
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.