§ 16 EinSiG - Forderungsübergang bei Entschädigung
§ 16 Forderungsübergang bei Entschädigung Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.