§ 16 EinSiG - Forderungsübergang bei Entschädigung
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§ 16 Forderungsübergang bei EntschädigungSoweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.