§ 16 EinSiG - Forderungsübergang bei Entschädigung
§ 16 Forderungsübergang bei Entschädigung Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.
Diskussion zu § 16 EinSiG
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15.07.2025 10:30