§ 8 EmoG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Diskussion zu § 8 EmoG
LX
19.06.2025 15:14