- b)
- Überschreiten der Drehzahl oder Unmöglichkeit der Drehzahlregelung schnell drehender Komponenten (z. B. Hilfskraftturbine, Druckluftstarter, Klimatisierung, luftgetriebene Hilfsturbine, Propeller oder Rotor);
- c)
- Ausfall oder Fehlfunktion eines Teils eines Triebwerks mit einer oder mehreren der nachstehenden Folgen:
- aa)
- Austritt von Teilen/Bruchstücken,
- bb)
- unkontrollierter interner oder externer Brand oder Austreten heißer Gase,
- cc)
- Schub in eine andere als die vom Piloten gewählte Richtung,
- dd)
- Funktionsausfall oder unbeabsichtigte Funktion des Schubumkehrsystems,
- ee)
- Unmöglichkeit, die Leistung, den Schub oder die Drehzahl zu regeln,
- ff)
- Ausfall der Triebwerksaufhängung,
- gg)
- teilweiser oder vollständiger Verlust wesentlicher Teile des Triebwerks,
- hh)
- sichtbare Entwicklung von dichtem Rauch oder von Konzentrationen toxischer Stoffe, die ausreichen, um Flugbesatzung oder Fluggäste handlungsunfähig zu machen,
- ii)
- Unmöglichkeit, ein Triebwerk mit den üblichen Verfahren abzuschalten,
- jj)
- Unmöglichkeit, ein funktionsfähiges Triebwerk erneut zu starten;
- d)
- ungewollte(r) Schub-/Leistungsverlust, Schub-/Leistungswechsel oder Schub-/Leistungsschwankungen, wobei diese Ereignisse als Verlust der Schub- bzw. Leistungskontrolle (LOTC) eingestuft werden, und zwar
- aa)
- bei einem einmotorigen Luftfahrzeug oder
- bb)
- wenn das Ereignis als für den jeweiligen Vorgang als übermäßig angesehen wird oder
- cc)
- wenn bei einem mehrmotorigen Luftfahrzeug mehr als ein Triebwerk hiervon betroffen sein könnte, insbesondere bei zweimotorigen Luftfahrzeugen, oder
- dd)
- wenn bei einem mehrmotorigen Luftfahrzeug der gleiche oder ein ähnlicher Triebwerkstyp bei einem Vorgang verwendet wird, bei dem das Ereignis als gefährlich oder kritisch angesehen würde;
- e)
- Schäden an einem lebenszeitbegrenzten Teil, die eine Außerbetriebnahme des Teils vor Erreichen seiner vollen Lebensdauer zur Folge haben;
- f)
- Mängel gleichen Ursprungs, die im Flug eine derart hohe Abschaltrate verursachen könnten, dass die Möglichkeit besteht, dass während eines Flugs mehr als ein Triebwerk abgeschaltet wird;
- g)
- Funktionsausfall eines Triebwerksbegrenzers oder eines Steuergeräts im Bedarfsfall oder unbeabsichtigte Funktion dieser Einrichtungen;
- h)
- Überschreitung der Triebwerksparameter;
- i)
- Fremdkörperberührung mit Schadenfolge;
- j)
- Propeller und Getriebe:Ausfall oder Funktionsstörung eines Teils eines Propellers oder Triebwerks mit einer oder mehreren der nachstehenden Folgen:
- aa)
- Drehzahlüberschreitung eines Propellers,
- bb)
- Entwicklung übermäßigen Luftwiderstands,
- cc)
- Schub in die Gegenrichtung der vom Piloten gewählten Richtung,
- dd)
- vollständiges Ablösen des Propellers oder größerer Propellerteile,
- ee)
- Fehlfunktion, die zu einem übermäßigen Ungleichgewicht führt,