§ 38 TabakerzG - Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
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§ 38 Amtliche Sammlung von UntersuchungsverfahrenDas Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Erzeugnissen im Sinne des § 2 Nummer 1 und von Bedarfsgegenständen. Die Verfahren werden unter Mitwirkung von Sachkennern aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft festgelegt. Die Sammlung ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten.