§ 37 ZKG - Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
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§ 37 Ablehnung bei früherer Kündigung wegen ZahlungsverzugsEin Verpflichteter kann den Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnen, wenn der Berechtigte Inhaber eines Basiskontos bei demselben Verpflichteten war und dieser Verpflichtete den Zahlungsdiensterahmenvertrag über die Führung dieses Basiskontos innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung nach § 42 Absatz 3 Nummer 2 berechtigt gekündigt hat.