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§ 1 KonzVgV - Gegenstand und Anwendungsbereich
Stand 28.08.2018
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§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.