§ 61 VgV - Ausführungsbedingungen
§ 61 Ausführungsbedingungen Für den Beleg, dass die angebotene Leistung den geforderten Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entspricht, gelten die §§ 33 und 34 entsprechend.
Diskussion zu § 61 VgV
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03.07.2025 11:27