Jährliche Bruttoprämie eines u-jährigen Versicherten nach der Prämienanpassung:
mit
Der Ausdruck für ändert sich entsprechend, wenn
–
ein Kostenzuschlagssystem nach § 8 Absatz 4 Satz 4 verwendet wird,
–
die einmaligen Sanierungskosten in anderer Weise eingerechnet werden,
–
die unmittelbaren Abschlusskosten bei Umstufung in anderer Weise eingerechnet werden oder
–
eine andere Formel für die Berechnung der Prämie des Neuzugangs nach § 10 Absatz 5 verwendet wird.
Interpolationen der Rechenwerte auf den Zeitpunkt der Prämienanpassung oder der Umstufung sind zulässig.

A. Tatsächlicher Grundkopfschaden eines Beobachtungsjahres
S
= abgegrenzter Schaden der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum abzüglich der Nettorisikozuschläge und einschließlich der geschlechtsunabhängig verteilten Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft
L
= abgegrenzter mittlerer Bestand der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum für das Alter x
k
= rechnungsmäßiger Profilwert für das Alter x
Tatsächlicher Grundkopfschaden:
Dabei wird über alle Alter x der Beobachtungseinheit summiert. Die Wirkungen von Wartezeit und Selektion sind
ausreichend zu berücksichtigen.
B. Verfahren zur Berechnung der erforderlichen Versicherungsleistungen
t − 2, t − 1, t
= die letzten drei Beobachtungszeiträume
G, G, G
= tatsächliche Grundkopfschäden gemäß Abschnitt A, umgerechnet auf das Leistungsversprechen, das zum Extrapolationszeitpunkt gültig sein wird, und unter Zugrundelegung der aktuellen rechnungsmäßigen Profile
Extrapolierter Grundkopfschaden:
Erforderliche Versicherungsleistungen:
mit L und k gemäß Abschnitt A und Summation über alle Alter x.