Jährliche Bruttoprämie eines u-jährigen Versicherten nach der Prämienanpassung:
mit
Der Ausdruck für ändert sich entsprechend, wenn
ein Kostenzuschlagssystem nach § 8 Absatz 4 Satz 4 verwendet wird,
die einmaligen Sanierungskosten in anderer Weise eingerechnet werden,
die unmittelbaren Abschlusskosten bei Umstufung in anderer Weise eingerechnet werden oder
eine andere Formel für die Berechnung der Prämie des Neuzugangs nach § 10 Absatz 5 verwendet wird.
Interpolationen der Rechenwerte auf den Zeitpunkt der Prämienanpassung oder der Umstufung sind zulässig.

A. Tatsächlicher Grundkopfschaden eines Beobachtungsjahres
S
= abgegrenzter Schaden der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum abzüglich der Nettorisikozuschläge und einschließlich der geschlechtsunabhängig verteilten Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft
L
= abgegrenzter mittlerer Bestand der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum für das Alter x
k
= rechnungsmäßiger Profilwert für das Alter x
Tatsächlicher Grundkopfschaden:
Dabei wird über alle Alter x der Beobachtungseinheit summiert. Die Wirkungen von Wartezeit und Selektion sind
ausreichend zu berücksichtigen.
B. Verfahren zur Berechnung der erforderlichen Versicherungsleistungen
t − 2, t − 1, t
= die letzten drei Beobachtungszeiträume
G, G, G
= tatsächliche Grundkopfschäden gemäß Abschnitt A, umgerechnet auf das Leistungsversprechen, das zum Extrapolationszeitpunkt gültig sein wird, und unter Zugrundelegung der aktuellen rechnungsmäßigen Profile
Extrapolierter Grundkopfschaden:
Erforderliche Versicherungsleistungen:
mit L und k gemäß Abschnitt A und Summation über alle Alter x.