§ 7 KapAusstV - Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere Vereine
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§ 7 Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere VereineFür kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.
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