EingangsformelAuf Grund des § 145 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 212 Absatz 1, § 219 Absatz 1 und § 234 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Diskussion zu Eingangsformel MindZV
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05.05.2025 23:57
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