§ 26 PFAV - Mindestkapitalanforderung und Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung
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§ 26 Mindestkapitalanforderung und Mindestbetrag der MindestkapitalanforderungEin Drittel der Solvabilitätskapitalanforderung gemäß § 25 bildet die Mindestkapitalanforderung. Der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung beträgt 3 Millionen Euro. Für Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit ermäßigt sich der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung um ein Viertel.
Diskussion zu § 26 PFAV
LX
06.06.2025 13:41
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