§ 6 SichLVFinV - Befreiung von der Beitragspflicht
§ 6 Befreiung von der Beitragspflicht Die Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin, ist von der Pflicht zur Zahlung von Jahres- und Sonderbeiträgen gemäß den §§ 3 und 5 befreit. Die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Protektor Lebensversicherungs-AG bleiben bei der Berechnung der Beiträge der übrigen Mitglieder außer Ansatz.
Diskussion zu § 6 SichLVFinV
LX
09.07.2025 08:39