§ 8 SichLVFinV - Ergebnisse des Sicherungsfonds
§ 8 Ergebnisse des Sicherungsfonds Überschüsse des Sicherungsfonds werden im Folgejahr an die Mitglieder im Verhältnis ihrer Ist-Beteiligungen am Ende des betreffenden Geschäftsjahres ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses des Sicherungsfonds.
Diskussion zu § 8 SichLVFinV
LX
07.07.2025 20:49