§ 1 VGG - Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen.
Diskussion zu § 1 VGG
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22.08.2025 13:37