Open user menu
§ 38 VGG - Tarifaufstellung
Stand 24.06.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 38 Tarifaufstellung
Die Verwertungsgesellschaft stellt Tarife auf über die Vergütung, die sie aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte fordert. Soweit Gesamtverträge abgeschlossen sind, gelten die dort vereinbarten Vergütungssätze als Tarife.