§ 48 VGG - Vermutung bei Auskunftsansprüchen
§ 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller Rechtsinhaber wahrnimmt.