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§ 24 InvStG - Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Stand 02.07.2021
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§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.