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§ 72 KGSG - Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
Stand 12.12.2019
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§ 72 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
Wer Eigentümer des Kulturgutes ist, das unrechtmäßig ausgeführt worden ist und in das Bundesgebiet zurückgegeben worden ist, bestimmt sich nach den deutschen Sachvorschriften.