- c)
- nach der von der Regulierungsbehörde geforderten Kostenrechnungsmethode Angaben zu den Kosten einzelner Dienste (oder Gruppen von Diensten) und den daraus erzielten Einnahmen, damit eine etwaige wettbewerbswidrige Preispolitik (Quersubventionen, Verdrängungspreise und überhöhte Preise) festgestellt werden kann.
- 3.
- Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit:
- a)
- Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,
- b)
- Ausgabenerklärung (Übersicht),
- c)
- Erklärung zu den Instandhaltungsausgaben,
- d)
- Erklärung zu den Betriebsausgaben,
- e)
- Gewinn- und Verlustrechnung.