- 1.
der Entwurf und die Endfassung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen,
- 2.
der Entwurf und die Endfassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen,
- 3.
die darin festgelegten Kriterien,
- 4.
das Zuweisungsverfahren und dessen Ergebnis,
- 5.
die Entgeltregelung,
- 6.
die Höhe oder Struktur der Wegeentgelte, die der Zugangsberechtigte zu zahlen hat oder hätte,
- 7.
die Höhe und Struktur sonstiger Entgelte, die der Zugangsberechtigte zu zahlen hat oder hätte,
- 8.
die Zugangsregelungen nach den §§ 10, 11 und 13,
- 9.
Entscheidungen zum Verkehrsmanagement hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das Eisenbahnregulierungsrecht,
- 10.
Entscheidungen über die Art und Weise der Erneuerungen und von geplanten und ungeplanten Instandhaltungen hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das Eisenbahnregulierungsrecht, wobei die jeweiligen Planungen von der Überprüfung mit umfasst sind; § 9 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes bleibt unberührt; und
- 11.
die Erfüllung der Anforderungen der §§ 8 bis 8d, einschließlich der Anforderungen in Hinsicht auf Konflikte zwischen den Interessen von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen.