- 1.
die Bedingungen des Messstellenbetriebs und Regelungen zur Messstellennutzung,
- 2.
die Standard- und Zusatzleistungen nach § 34 einschließlich deren Entgelte und deren Abrechnung,
- 3.
das Vorgehen bei Mess- und Übertragungsfehlern,
- 4.
die Verpflichtung der Parteien im Sinne von § 54 zur gegenseitigen Datenübermittlung, die dabei zu verwendenden Datenformate und Inhalte sowie die hierfür geltenden Fristen,
- 5.
die Haftungsbestimmungen,
- 6.
die Kündigung und sonstige Beendigung des Vertrages einschließlich der Pflichten bei Beendigung des Vertrages,
- 7.
die ladungsfähige Anschrift, die Benennung von Ansprechpartnern und Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.