§ 12 EMFV - Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke E für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.4 nicht überschritten werden oder
2.
nach Durchführung der festgelegten Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
a)
die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke E für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.4 auf kurzzeitige Einzelereignisse unter definierten Betriebsbedingungen beschränkt ist,
b)
die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke E für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich bis 10 Megahertz nach Anhang 2 Tabelle A2.3 eingehalten werden und
c)
die Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen ausgeschlossen sind und damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist.