- 1.
der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Dokumentation,
- 2.
Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch die elektromagnetischen Felder,
- 3.
den Frequenzen und erforderlichenfalls dem Signalverlauf der elektromagnetischen Felder,
- 4.
dem Stand der Technik bezüglich der Tätigkeiten und der Arbeitsverfahren sowie zu den technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und
- 5.
den Lösungsvorschlägen, wie die Exposition der Beschäftigten reduziert werden kann, um die Expositionsgrenzwerte wieder einzuhalten, sowie einen Zeitplan hierfür.