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§ 5 EMFV - Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
Stand 29.05.2019
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§ 5 Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt. Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.